Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 74/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 12 Abs. 2 UWG
Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung bei "Sich-Bewusstem-Verschließen" der Kenntnis der Verletzungshandlung - damm-legal.de
Keine Dringlichkeit in Markenangelegenheiten, wenn Verletzung "bewusst" ignoriert wird
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung bei "Sich-Bewusstem-Verschließen" der Kenntnis der Verletzungshandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 12 Abs. 2
Eilverfahren; Verfügungsgrund; Dringlichkeit; Dringlichkeitsvermutung; Marktbeobachtungspflicht; Kenntnisnahme - rechtsportal.de
UWG § 12 Abs. 2
Widerlegung der Vermutung der Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im gewerblichen Rechtsschutz - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung bei "Sich-Bewusstem-Verschließen" der Kenntnis der Verletzungshandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Keine Dringlichkeit in Markenangelegenheiten, wenn Verletzung "bewusst" ignoriert wird
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Entfallen der Eilbedürftigkeit für einstweilige Verfügung wenn sich Markenrechtsverletzung aufgrund konkreter Umstände aufdrängen musste
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 01.08.2017 - 3 O 218/17
- OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 6 W 67/17
- LG Frankfurt/Main, 27.03.2018 - 3 O 218/17
- OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 74/18
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2019, 63
- WRP 2019, 97
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 13.12.2013 - 6 U 100/13
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung die Haarstruktur verbessernder Eigenschaften …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 74/18
Eine allgemeine Marktbeobachtungspflicht besteht in diesem Zusammenhang zwar nicht (vgl. Senat, GRUR-RR 2017, 404; OLG Köln GRUR-RR 2014, 127, Rn. 12 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 6 U 17/17
Rechtserhaltende Benutzung und Schutzumfang einer für Immobilienvermietung und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 74/18
Eine allgemeine Marktbeobachtungspflicht besteht in diesem Zusammenhang zwar nicht (vgl. Senat, GRUR-RR 2017, 404;… OLG Köln GRUR-RR 2014, 127, Rn. 12 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 243/13
Verfügungsgrund bei Schutzrechtsverletzungen, insbesondere Zurechnung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 74/18
Aufgrund der von jeder Markenverletzung ausgehenden Gefährdung für die geschützte Marke besteht ein berechtigtes Interesse des Markeninhabers, weitere Verletzungshandlungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes alsbald zu unterbinden; insoweit kann der in der Dringlichkeitsvermutung gem. § 12 Abs. 2 UWGzum Ausdruck kommende allgemeine Rechtsgedanke auch auf das Markenrecht angewendet werden (Senat, WRP 2014, 981 m.w.N.).
- BGH, 11.02.2021 - I ZR 241/19
Pflicht von Internethändlern, über Herstellergarantien zu informieren
Zudem ist der Schutz der Verbraucher in der Politik der Union in Art. 169 AEUV und in Art. 38 der EU-Grundrechtecharta verankert (vgl. EuGH…, Urteil vom 23. Januar 2019 - C-430/17, GRUR 2019, 296 Rn. 34 = WRP 2019, 312 - Walbusch Walter Busch; Urteil vom 10. Juli 2019 - C-649/17, GRUR 2019, 958 Rn. 39 = WRP 2019, 97 - Amazon EU). - OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 6 U 182/18
Haftung für Markenverletzung bei Veränderung einer von mehreren Händlern …
Der Senat hat die einstweilige Verfügung mit Urteil vom 19.9.2018 aufgehoben, weil es an einem Verfügungsgrund fehlte (Az. 6 U 74/18 ). - OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 6 U 151/19
Eilverfahren: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Untätigkeit bei …
Ein Zeitraum von sechs Wochen stellt nach den Gepflogenheiten im hiesigen Gerichtsbezirk einen groben Zeitrahmen dar, an dem sich diese Beurteilung orientieren kann (Senat, GRUR-RR 2019, 63 - Mastschellen).
- OLG Frankfurt, 05.09.2023 - 16 U 31/23
Übereinstimmende Erledigung für die Zukunft nach Abgabe einer …
Ob der streitgegenständliche Kommentar über eine Suchmaschine hätte aufgefunden werden können, erscheint fraglich, kann aber im Ergebnis dahinstehen, da in Pressesachen keine allgemeine Marktbeobachtungspflicht bzw. Pflicht zur Beobachtung von persönlichkeitsverletzenden Inhalten besteht (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2019, 63 - Mastschellen zu einem markenrechtlichen Anspruch m.w.N. und OLG Köln GRUR-RR 2014, 127 zu einem Anspruch aus UWG).Anders als in dem vom OLG Frankfurt am 13.09.2018 entschiedenen Fall (GRUR-RR 2019, 63, Rn. 15 - Mastschellen) drängte sich die Rechtsverletzung vorliegend auch nicht aufgrund konkreter Umstände nach der Lebenserfahrung geradezu auf.
- LG Frankfurt/Main, 12.06.2019 - 6 O 164/19 Die Dringlichkeitsvermutung ist widerlegt, wenn der Unterlassungsgläubiger längere Zeit untätig geblieben ist, obwohl er von der Verletzungshandlung positive Kenntnis hatte oder sich der Kenntnisnahme bewusst verschlossen hat, weil sich die Rechtsverletzung aufgrund konkreter Umstände nach der Lebenserfahrung geradezu aufdrängte (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2019, 63 - Mastschellen; OLG Frankfurt GRUR-RR 2018, 251 - Pharma-Vertriebsbereiche).
Ein Zeitraum von sechs Wochen stellt nach den Gepflogenheiten im hiesigen Gerichtsbezirk aber einen groben Zeitrahmen dar, an dem sich diese Beurteilung orientieren kann (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2019, 63, 63 - Mastschellen).
- OLG Frankfurt, 17.09.2021 - 6 W 51/21
Modellbezeichnung im Bekleidungssektor als Herkunftshinweis im Sinne einer …
Der Umstand, dass zwischen der Fertigung des Screenshots von dem angegriffenen Angebot (Anlage Ast1) und der Antragstellung sechs Wochen liegen, ist nach den Gepflogenheiten im hiesigen Gerichtsbezirk noch nicht dringlichkeitsschädlich (vgl. OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2019, 63; OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2020, 368 - Wasserpfeifentabak). - LG Düsseldorf, 01.03.2023 - 2a O 168/22 Jedoch kann sich der Antragsteller auf seine Unkenntnis dann nicht berufen, wenn sich die Rechtsverletzung aufgrund konkreter Umstände nach der Lebenserfahrung geradezu aufdrängte (vgl. hierzu sowie zum Vorstehenden auch OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 13.09.2018 - 6 U 74/18; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2022 - I-20 U 154/22).